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   OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05   

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https://dejure.org/2006,2725
OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2725)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2725)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2006 - 9 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Deckungsschutzes in der Kasko- und Haftpflichtversicherung nach Beendigung des Versicherungsvertrages infolge einer dem Versicherungsnehmer nicht zugegangenen Kündigung durch den Versicherungsgeber; Voraussetzungen für die Annahme der Leistungsfreiheit ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; VVG § 23; ; VVG § 23 Abs. 1; ; AKB § 12 Abs. II e; ; StVZO § 36 Abs. 2 S. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 23; VVG § 25
    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen Fahrens mit abgefahrenen Reifen

  • RA Kotz

    Rahmenvertrag bei Fuhrpark - Haftung aus Vollkaskoversicherung - Vertragskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefahrerhöhung - Reifen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abgefahrene Reifen und vorangegangene Montage

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Reifen-Profil: Nicht immer ist der Autofahrer schuld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit, wenn Reifenprofil zu gering?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung muss trotz abgefahrener Reifen Schadensersatz leisten - Reifen wurden kurz zuvor in Werkstatt montiert

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis dieses Umstands haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1181
  • NZV 2006, 596
  • VersR 2007, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89

    Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Fahrzeugversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (vgl. OLG Köln, r+s 1990, 192 zur Prüfung des Reifenzustandes).

    Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).

  • OLG Koblenz, 12.07.1996 - 10 U 1518/95

    Grobe Fahrlässigkeit; Anforderungen an die Annahme; Gewillkürte Gefahrerhöhung;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    Auch wenn man annimmt, dass der Kläger eine sorgfältige, regelmäßige Kontrolle der Reifen unterlassen hat, so rechtfertigt dies noch nicht den Vorwurf groben Verschuldens (vgl. OLG Koblenz, VersR 1997, 303).
  • OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 200/87
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).
  • OLG Köln, 20.04.1989 - 5 U 131/88
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
    # § 23 VVG und § 61 VVG sind grundsätzlich nebeneinander anwendbar (vgl. OLG Köln, r+s 1989, 160).
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